Zum Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer ernannt, wer eine bestimmte Anzahl praktischer Fälle bearbeitet und eine theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.

Um die Fachanwaltschaft aufrecht zu erhalten, absolviere ich jedes Jahr Fortbildungs- maßnahmen zum Familienrecht. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie stets eine Betreuung nach der aktuellen Rechtsprechung und in hoher Qualität erhalten.

 

Ich vertrete Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen des Familienrechtes, wie z.B.

    • Scheidung
    • Versorgungsausgleich
    • Zugewinnausgleich
    • Wohnungszuweisung
    • Unterhalt
    • Kindschaftssachen (Sorgerecht u. Umgangsrecht)
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.

 

Ich ziehe die Interessen der Kinder stets mit ein:

Ein Schwerpunkt meiner familiengerichtlichen Tätigkeit ist die des Verfahrensbeistandes. Als Verfahrensbeistand nehme ich das Interesse des Kindes in Sorge- / oder Umgangsverfahren war.

Ich habe hierbei das Kind über das laufende Verfahren zu informieren sowie das Interesse des Kindes im Verfahren zur Geltung zu bringen.

Hierzu werde ich vom Familiengericht bestellt und suche die Parteien des Rechtstreits auf. Ich führe Gespräche mit nahen Bezugspersonen sowie mit Kindergarten und / oder der Schule.

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