Was kostet mich die anwaltliche Tätigkeit? "Das kommt darauf an......." ist die Lieblingsantwort der Juristen.
Kostentransparenz ist in meiner Kanzlei besonders gewünscht. Vor Abschluss des Mandats sollen Sie darüber informiert sein, welche Kosten auf Sie zukommen.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung für die anwaltliche Tätigkeit aufkommen, so informieren Sie mich bitte hierüber. Ich werde die Abstimmung mit Ihrer Rechtschutzversicherung vornehmen. Für Sie entfällt damit der oftmals mühsame Weg zur Erlangung einer Kostendeckungszusage.
Haben Sie ein geringes Einkommen, so steht Ihnen ggf. Beratungshilfe zu. Hierüber informiert Sie das Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Der Beratungsbeihilfeschein ist bereits vor der Beratung durch mich erforderlich.
In allen anderen Fällen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Wir werden die Kosten für das Mandat gemeinsam erörtern.
Sollten Sie eine rechtliche telefonische Beratung oder einen schriftlichen Rat ohne persönliche Betreuung wünschen, so können Sie sich selbstverständlich gern über das Kontaktformular an mich wenden. Ich werde Ihnen sodann die Kosten aufgeben und Sie gern telefonisch oder schriftlich beraten.
Für Rückfragen hierzu stehe ich Ihnen auch jederzeit gern zur Verfügung.